Hartz IV

Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Falls Sie Arbeitslosengeld II beziehen, können Sie beantragen, dass Sie vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Sie können die Befreiung ganz einfach hier auf der Homepage des Beitragsservice beantragen. Als Nachweis genügt die Zusendung einer beglaubigten Kopie der Bescheinigung vom Jobcenter, senden Sie keine Originaldokumente zu, da eine Rücksendung seitens dem Beitragsservice nicht garantiert werden kann.

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Gesetzliche Krankenversicherung

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Versicherungsbeiträge werden vom Jobcenter übernommen. Für freiwillig weiterversicherte Sozialhilfeempfänger werden die Beiträge vom Sozialamt übernommen. Bisher nicht krankenversicherte Personen erhalten ebenfalls eine Krankenversichertenkarte. Die Leistungen der Krankenkasse werden dieser jedoch vom Sozialamt ersetzt.

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Was genau ist Hartz IV?

Den Begriff „Hartz IV“ gibt es offiziell gar nicht, er wird nur umgangssprachlich für das „Arbeitslosengeld II“ verwendet, abgekürzt: ALG II. Es ist die sogenannte Grundsicherung für Arbeitsuchende, die im Jahre 2005 eingeführt wurde. Von dem Geld  sollen Menschen Miete, Kleidung, Essen und alles, was dazu gehört, bezahlen können. ALG II ist ein Zusammenschluss von

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