Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Falls Sie Arbeitslosengeld II beziehen, können Sie beantragen, dass Sie vom Rundfunkbeitrag befreit werden.

Sie können die Befreiung ganz einfach hier auf der Homepage des Beitragsservice beantragen.

Als Nachweis genügt die Zusendung einer beglaubigten Kopie der Bescheinigung vom Jobcenter, senden Sie keine Originaldokumente zu, da eine Rücksendung seitens dem Beitragsservice nicht garantiert werden kann.

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