Gesetzliche Krankenversicherung

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Versicherungsbeiträge werden vom Jobcenter übernommen.

Für freiwillig weiterversicherte Sozialhilfeempfänger werden die Beiträge vom Sozialamt übernommen. Bisher nicht krankenversicherte Personen erhalten ebenfalls eine Krankenversichertenkarte.

Die Leistungen der Krankenkasse werden dieser jedoch vom Sozialamt ersetzt.

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