Was genau ist Hartz IV?

Den Begriff „Hartz IV“ gibt es offiziell gar nicht, er wird nur umgangssprachlich für das „Arbeitslosengeld II“ verwendet, abgekürzt: ALG II. Es ist die sogenannte Grundsicherung für Arbeitsuchende, die im Jahre 2005 eingeführt wurde.

Von dem Geld  sollen Menschen Miete, Kleidung, Essen und alles, was dazu gehört, bezahlen können. ALG II ist ein Zusammenschluss von den bekannten Leistungen Sozialhilfe und Arbeitslosengeld.

Die Höhe des ALG II, d.h. der Hartz IV-Regelsatz, beträgt aktuell für eine alleinstehende Person als Haushaltsvorstand 409,00 Euro (Stand: 2017). Hinzu kommt die Übernahme der Kosten für eine Wohnung, evtl. Mehrbedarfszuschläge und Beihilfen in Sonderfällen.

Nach oben scrollen