Übernimmt das Jobcenter die Heizkosten?

Die Heizkosten machen einen großen Teil des finanziellen Aufkommens für eine Wohnung aus. Kosten, die für viele Menschen, vor allem für Bezieher von Hartz IV, eine große Belastung darstellen. Doch gerade im Winter kann nicht auf die Heizung und das Warmwasser verzichtet werden. Übernimmt also das Jobcenter die Heizkosten für Hartz IV-Empfänger?

Da Empfänger von ALGII nur einen geringen Regelsatz pro Monat erhalten und von diesem einen Großteil ihres Lebensunterhalts finanzieren müssen, verfügen sie oft nur über gering bemessene finanzielle Mittel. Daher gewährt das Jobcenter den Bedarf für eine Wohnung und die Heizung unabhängig von dem monatlichen Regelsatz. Dies wird auch im §22 des SGBII geregelt. Dieser gibt vor, dass die Heizkosten sowie die Miete bei Hartz IV-Bezug vom Jobcenter übernommen wird. Voraussetzung hierbei ist, dass die monatlichen Ausgaben vom Jobcenter als angemessen angesehen werden.

Das bedeutet, dass die angemessenen Heizkosten der Anzahl der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie der Gebäudefläche entsprechen muss. Als Grundlage für diese Berechnung dient der örtliche Mietspiegel. Zudem wird beachtet, welche Heizart in der Wohnung genutzt wird. Hier kommen meist Heizöl, Erdgas und Fernwärme in Frage. Bleiben die Heizkosten im Rahmen der vom Jobcenter vorgegeben „angemessenen Heizkosten“, werden diese in der Regel ohne weiteres vom Jobcenter übernommen. Überschreiten die Heizkosten diese Vorgaben allerdings, so dass es zu einer Heizkostennachzahlung kommt, müssen diese Ausgaben mit hoher Wahrscheinlichkeit aus eigener Tasche gezahlt werden. Da dies aber nicht bei jedem ALGII-Bezieher möglich ist, bietet das Jobcenter die Möglichkeit auf ein Darlehen.

Weitere Informationen zum Thema „Heizkostenübernahme bei Hartz IV“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.arbeitslosenselbsthilfe.org viele weitere Informationen, Ratgeber und eBooks zu Themen, wie ALGI, ALGII sowie zum Thema Krankenversicherung.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. 

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten.

Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie der Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.

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