Alltagstipps für Hartz-4-Empfänger

Den Alltag von Hartz 4 zu bestreiten, gestaltet sich oft schwierig. Hartz-4-Empfängern steht neben einer Übernahme der Kosten für die Unterkunft auch der Regelsatz zu. Dieser soll beispielsweise die monatlichen Ausgaben für Kleidung und Lebensmittel decken. Große Sprünge sind dabei oftmals nicht drin. Daher haben wir im Folgenden einige Tipps zusammengestellt, mit deren Hilfe der Alltag auch mit Hartz 4 bestritten werden kann.

Gerade zum Monatsende wird bei einigen Leistungsempfängern das Geld knapp und Betroffene stehen vor der Frage, wie sie für die restlichen Tage des Monats Lebensmittel besorgen sollen. Die Tafel kann in solchen Fällen oft Abhilfe schaffen.

Es handelt sich dabei um eine gemeinnützige Hilfsorganisation, welche es sich zum Ziel gesetzt hat, Bedürftige mit Lebensmitteln zu versorgen bzw. diese zu verteilen. Damit die Hilfsangebote der Menschen auch wirklich von bedürftigen Menschen in Anspruch genommen werden, ist ein Nachweis der Bedürftigkeit erforderlich. Dazu reicht in aller Regel aber der Hartz-4-Bescheid aus.

Sind Sie bei der Tafel registriert, können Sie in einer Niederlassung der Tafel in Ihrer Nähe gegen einen kleinen Obolus Lebensmittel einkaufen. Einige Niederlassungen bieten zudem den Verkauf von Kleidern oder Möbelstücken für einen schmalen Taler an.

Zudem gibt es einige Bereiche, in denen Hartz-4-Empfänger im Alltag sparen können. So ist es beispielsweise möglich, eine Befreiung der GEZ zu beantragen. Als Antragsbegründung reicht in aller Regel der Status als Hartz-4-Empfänger aus, welcher durch einen aktuellen Bewilligungsbescheid nachgewiesen werden kann.

Leben Kinder mit Hartz-4-Empfängern in einem Haushalt, haben diese in aller Regel Anspruch auf die Leistungen vom Bildungspaket. Dies kann eine enorme Erleichterung im Alltag darstellen, da viele Anschaffungen, die mit der Bildung im Zusammenhang stehen, bezuschusst werden. Folgende Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es:

  • 100 Euro Zuschuss für den Schulbedarf (70 Euro im ersten und 30 Euro im zweiten Halbjahr)
  • Mittagessen in der Schule (der Eigenanteil beträgt einen Euro pro Mahlzeit)
  • Kostenübernahme für Nachhilfeunterricht, wenn die Notwendigkeit dafür von der Schule bestätigt wird
  • Kostenübernahme für Ausflüge und Klassenfahrten
  • Vergünstigungen bei der Schülerbeförderung (je nach Bundesland können die Regelungen abweichen)
  • 10 Euro pro Monat für die Teilhabe an Kultur, Sport oder Freizeitaktivitäten

Ebenfalls eine Unterstützung im Alltag kann auch der Mehrbedarf sein. Es handelt sich dabei um eine Leistung, welche zusätzlich zum Regelsatz bewilligt wird. In der Schwangerschaft haben Hartz-4-Empfängerinnen beispielsweise Anspruch auf diese Zusatzleistung.

Auch Alleinerziehenden steht eine entsprechende Aufstockung vom Regelsatz zu. Weitere Gründe für einen Anspruch sind eine dezentrale Warmwasserversorgung oder eine gesundheitsbedingte kostenaufwändige Ernährung.

Weitere Informationen und nützliche Tipps für den Alltag, erhalten Hartz-4-Empfänger und Interessierte auf dem Ratgeberportal www.hartz4hilfthartz4.de!

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