Jobcenter muss Mieterhöhung wegen Modernisierung zahlen

Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Wohnungsmiete nach einer Modernisierung erhöht werden. Bei Hartz IV-Empfängern muss das Jobcenter den Mietzuschlag übernehmen. So ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG). Vor dem Bundessozialgericht (BSG) ging es in letzter Instanz um zwei Fragen. Nämlich: Muss das Jobcenter eine Mieterhöhung, mit der ein Hartz IV-Empfänger nach einer Modernisierung konfrontiert wird, grundsätzlich übernehmen? Und […]

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