Jobcenter muss Miete nicht direkt an Vermieter zahlen

Viele Vermieter wollen bei der Vermietung einer Wohnung an einen Hartz IV-Empfänger vom Jobcenter die Miete direkt auf´s eigene Konto. Darauf haben sie keinen Anspruch, entschied das bayerische Landessozialgericht (LSG). Zunächst hatte der Mieter die unmittelbare Auszahlung der Leistungen (Miete und Heizkosten) an den Vermieter zugestimmt. Später beantragte der Mieter die Überweisung des Geldes auf […]

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