
Fragen & Antworten zum Umzug
Wir haben für Sie die am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Themen zusammengestellt.
Sollten Sie Ihren Umzug mit einer Möbelspedition planen, so kümmert sich das Unternehmen um die Genehmigung und eine termingerechte Aufstellung der Halteverbotsschilder vor Ihrem Haus. Falls Sie die Halteverbotszone selbst organisieren möchten, sollten Sie die erforderliche Genehmigung mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Die Kosten hierfür fallen je nach Gemeinde oder Stadt unterschiedlich aus, in der Regel zwischen 100 und 200 Euro.
Für die Länge der Halteverbotszone rechnen Sie ruhig 3 Meter zur Fahrzeuglänge hinzu. Bei einem Transporter mit ungefähr 7 Meter (MB Sprinter) wäre das eine Gesamtlänge von 10 Meter, für einen LKW 7,49t mit ca. 8 Meter (MB Atego) wären dies 11 Meter.
Ganz klar - Nein. Das selbständige Absperren eines Parkplatz ist ein sogenannter "Eingriff in den Straßenverkehr" und somit strafbar. Falls sich zB. jemand die Stoßstange an den aufgestellten Stühlen oder Kisten verkratzt, werden Sie dafür haftbar gemacht.
Der Transport ist unkomplizierter als man denkt. Die Kühlgeräte können aufgrund ihres mittelschweren Gewichts ganz einfach zu zweit getragen werden. Sollte der Transportweg nur einige Minuten dauern, brauchen Sie die Geräte auch nicht abtauen. Die Lebensmittel sollten Sie bis zur Verladung ins Fahrzeug noch bei laufendem Betrieb drin lassen und in der neuen Wohnung direkt wieder einlagern, damit die Kühlkette nicht unnötig unterbrochen wird.
Falls Sie den Kühlschrank bzw. die Gefriertruhe aufgrund der Fahrzeuginnenhöhe nicht stehend transportieren können sondern im Liegen ist das kein Problem. Beachten Sie jedoch, dass Sie das Gerät erst nach 24 Stunden wieder an die Steckdose anschließen sollten, da wahrscheinlich Öl aus dem Kühlkompressor in dem Kühlkreislauf gelaufen ist und wieder absacken muss.
Wenn Freunde beim Umzug mit anpacken, ist das eine feine Sache. Umso ärgerlicher ist es, wenn sie während des Tragens einen Schaden verursachen. Hilft man nämlich freiwillig und ohne Bezahlung beim Umzug mit, muss man für solche Umzugsschäden nicht haften solange man nicht grob fahrlässig handelt. Sollte die Haftpflichtversicherung des Helfers "Gefälligkeitsschäden" abdecken, könnte diese für den Helfer - sein Einverständnis vorausgesetzt - hierbei einspringen, ansonsten bleibt man auf dem Schaden sitzen. Deshalb sollte man wertvolles Umzugsgut lieber selbst transportieren.
Bei einem Umzug mit einer Möbelspedition haftet diese für alle beim Transport entstandenen Schäden, sowohl beim Tragen als auch während der Fahrt. Für beschädigtes Umzugsgut in den Kartons bzw. anders verpackte Gegenstände haftet die Spedition dagegen nur, wenn sie diese auch durch das eigene Personal verpackt wurde. Haben Sie die Gegenstände dagegen selbst eingepackt, kann die Spedition den Schadenersatz ablehnen. Ebenfalls abgelehnt wird die Haftung für Schäden an Tieren, Elektrogeräte und Pflanzen.
Sie benötigen für das Führen eines Umzugswagen einen gültigen Führerschein. Für Transporter, wie zum Beispiel der Transit, Sprinter, Ducato oder Master, die ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen haben, reicht der ganz normale PKW-Führerschein der Klasse B bzw. die alte Klasse 3 aus.
Die großen LKW mit Kofferaufbau und Hebebühne, beispielsweise Mercedes Atego, MAN TGL oder Iveco EuroCargo, dürfen nur von Personen gefahren werden, die den PKW-Führerschein vor 01.01.1999 (alte Klasse 3) oder danach die Klasse C1 erworben haben.
Bei Unklarheiten klären Sie mit dem Vermieter vorher ab, welche Fahrerlaubnis Sie besitzen und überlegen Sie, ob Sie es sich zutrauen, mit einem entsprechend großen Fahrzeug zu fahren.
Sie können natürlich auch einen weiteren Fahrer hinzuziehen, der mehr Erfahrung mit dem Lenken von Umzugswagen gesammelt hat. Dieser muss jedoch bei der Anmietung im Mietvertrag mit eingetragen werden, damit die Versicherung nicht erlischt. Eine zweite Person während der Fahrt dabei zu haben ist besonders bei Wendemanöver bzw. beim Rangieren hilfreich und wird sogar im Mietvertrag meist vorausgesetzt.