Transporter oder LKW mieten?

Ziehen Sie selbst um – mit einem Mietwagen

Wenn Sie Ihren Umzug auf eigene Faust durchführen, benötigen Sie einen Umzugswagen um Ihre Möbel zu transportieren. Meistens reicht der eigene PKW nicht aus. Wenn Ihnen das Jobcenter einen Mietwagen genehmigt, ist eine Autovermietung die richtige Adresse dafür.

Welches Transportfahrzeug für Sie das Richtige ist, hängt natürlich davon ab, welche Menge Sie transportieren möchten und ob sich der Fahrer auch zutraut, dieses Fahrzeug zu lenken. Einen LKW in der Innenstadt zu fahren ist für viele nicht so einfach zu handhaben, dann fährt man vielleicht lieber mehrmals mit einem kleineren Transporter.

Welches Fahrzeug für meinen Umzug?

Planen Sie den Umzug mit 1-2 Zimmer, dann reicht in der Regel ein Transporter bis 3,5t als Kastenwagen mit mindestens 4 Meter Ladefläche. Diese Fahrzeuge haben ein Ladevolumen von ca. 10 bis 13 Kubik. Bei zwei Zimmer empfehlen wir die Möbel so weit es geht auseinander zu bauen.

Bei 3-4 Zimmer empfiehlt es sich einen LKW als 7,49-Tonner zu mieten. Diese Fahrzeuge haben meistens 6 Meter Ladefläche und sind höher und breiter als Transporter. Zudem haben sie eine Hebebühne, mit der man schwere Möbel und Waschmaschinen problemlos auf Ladehöhe heben kann. Mit ca. 30 Kubikmeter passen in solchen Fahrzeug fast 2,5 mal so viele Möbel als in einem Transporter.

Eigenschaften beim Transporter

  • Fährt sich einfacher und entspannter als ein LKW
  • Kleinerer Wendekreis, ideal für die Stadt oder bei engen Gassen
  • Höhere Geschwindigkeiten möglich
  • Laderaum für maximal 1-2 Zimmer

Eigenschaften beim LKW

  • Fährt maximal 90 km/h
  • Höherer Kraftstoffverbrauch als beim Transporter
  • Weniger Fahrten, da größeres Ladevolumen

Reicht mein Führerschein aus?

Sie benötigen für das Führen eines Umzugswagen einen gültigen Führerschein. Für Transporter, wie zum Beispiel der Transit, Sprinter, Ducato oder Master, die ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen haben, reicht der ganz normale PKW-Führerschein der Klasse B bzw. die alte Klasse 3 aus.

Die großen LKW mit Kofferaufbau und Hebebühne, beispielsweise Mercedes Atego, MAN TGL oder Iveco EuroCargo, dürfen nur von Personen gefahren werden, die den PKW-Führerschein vor 01.01.1999 (alte Klasse 3) oder danach die Klasse C1 erworben haben.

Bei Unklarheiten klären Sie mit dem Vermieter vorher ab, welche Fahrerlaubnis Sie besitzen und überlegen Sie, ob Sie es sich zutrauen, mit einem entsprechend großen Fahrzeug zu fahren.

Sie können natürlich auch einen weiteren Fahrer hinzuziehen, der mehr Erfahrung mit dem Lenken von Umzugswagen gesammelt hat. Dieser muss jedoch bei der Anmietung im Mietvertrag mit eingetragen werden, damit die Versicherung nicht erlischt. Eine zweite Person während der Fahrt dabei zu haben ist besonders bei Wendemanöver bzw. beim Rangieren hilfreich und wird sogar im Mietvertrag meist vorausgesetzt.

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