19. Februar 2019

Jobcenter muss Miete nicht direkt an Vermieter zahlen

Viele Vermieter wollen bei der Vermietung einer Wohnung an einen Hartz IV-Empfänger vom Jobcenter die Miete direkt auf´s eigene Konto. Darauf haben sie keinen Anspruch, entschied das bayerische Landessozialgericht (LSG). Zunächst hatte der Mieter die unmittelbare Auszahlung der Leistungen (Miete und Heizkosten) an den Vermieter zugestimmt. Später beantragte der Mieter die Überweisung des Geldes auf […]

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Hartz IV-Leistungen: Anschaffung eines Gasofens kann dazugehören

Bezieher von Hartz IV-Leistungen erhalten vom Jobcenter in der Regel die Kosten der Unterkunft. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz musste entscheiden, ob das Jobcenter bei einem Azubi auch die Anschaffung eines Gasofens übernimmt. Im vorliegenden Fall ging es um einen Mieter, der die Voraussetzungen für Zuschussleistungen für Auszubildende nach SGB II erfüllte. Hintergrund: Azubis erhalten zwar grundsätzlich kein

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Jobcenter muss Mieterhöhung wegen Modernisierung zahlen

Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Wohnungsmiete nach einer Modernisierung erhöht werden. Bei Hartz IV-Empfängern muss das Jobcenter den Mietzuschlag übernehmen. So ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG). Vor dem Bundessozialgericht (BSG) ging es in letzter Instanz um zwei Fragen. Nämlich: Muss das Jobcenter eine Mieterhöhung, mit der ein Hartz IV-Empfänger nach einer Modernisierung konfrontiert wird, grundsätzlich übernehmen? Und

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Alltagstipps für Hartz-4-Empfänger

Den Alltag von Hartz 4 zu bestreiten, gestaltet sich oft schwierig. Hartz-4-Empfängern steht neben einer Übernahme der Kosten für die Unterkunft auch der Regelsatz zu. Dieser soll beispielsweise die monatlichen Ausgaben für Kleidung und Lebensmittel decken. Große Sprünge sind dabei oftmals nicht drin. Daher haben wir im Folgenden einige Tipps zusammengestellt, mit deren Hilfe der

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Ortsabwesenheit bei Hartz-4-Bezug – Muss das Jobcenter Bescheid wissen?

Bezieher von Hartz 4 haben ebenso wie normale Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub. Hierbei handelt es sich um eine Ortsabwesenheit, die für 21 Tage beim Jobcenter beantragt werden kann. Wird diese aber in Anspruch genommen ohne das Jobcenter vorab zu informieren, kann dies Sanktionen oder sogar Leistungskürzungen zur Folge haben. Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. klärt

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